Gerichtliches Inkasso ohne Risiko
Problem:
Sie scheuen das Risiko, Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen und auf den Kosten sitzen zu bleiben?
Lösung: Gerichtliches Inkasso ohne Risiko
Sollte Ihnen das gerichtliche Kostenrisiko zu hoch sein, bieten wir Ihnen an, alle Kosten für das gerichtliche Inkasso zu übernehmen. Ihr Kunde ist rechtlich dazu
verpflichtet, Ihnen Ihren Verzugsschaden zu ersetzen. Zu dem Verzugsschaden zählt insbesondere unsere Inanspruchnahme als Inkassobüro. Sie können also von Ihrem
Kunden die Freistellung der Ihnen durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten verlangen. Diesen Freistellungsanspruch treten Sie an uns ab. Wir werden Ihre
Hauptforderung parallel zu den angefallenen Verzugskosten geltend machen. Sollten wir bei der Geltendmachung der Kosten nicht erfolgreich sein, werden wir die Inkassogebühren
nicht von Ihnen ersetzt verlangen. Sollte Ihr Kunde also nicht zahlen, ist für Sie unser Tätigwerden nicht mit Kosten verbunden.
|
Inkasso ohne Kostenrisiko:
Bei Erfolg 50% Auszahlung
der Forderung und Zinsen
|
|
|
|