Titulierte Forderungen behalten 30 Jahre ihre Gültigkeit. Schreiben Sie daher Ihre Forderungen nicht ab. Manchmal lassen sich offene Forderungen durch Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz oder ein Verfahren zur Vermögensauskunft der Schuldner nicht sofort beitreiben. Deswegen sind sie aber noch lange nicht verloren. Sobald eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage erkennbar ist, ergreifen wir zielgerichtete Maßnahmen, um Ihre Forderung erneut geltend zu machen.
Dafür müssen u.U. aufwendige und teure Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise Ermittlungen, Beauftragungen von Gerichtsvollziehern, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Wir übernehmen für Sie
- sämtliche im Verfahren anfallende Kosten (u.a. Ermittlungskosten, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
- Titelmeldung an unseren Vertragspartner Schufa
- ständige Kontrolle der Vermögensverhältnisse auf Schuldnerseite
- bis zu 30 Jahre lang Schuldnerüberwachung
und tragen das volle Kostenrisiko. Wir berechnen Ihnen lediglich eine Pauschale von 10 Euro pro Titel und Jahr bei Titeln, die durch National Inkasso erwirkt wurden. Für Titel, die nicht durch uns erwirkt wurden, vereinbaren wir mit Ihnen eine Pauschale.
Im Erfolgsfall erhalten Sie
100% der Hauptforderung
Titulierte Forderungen nach gerichtlichem Inkasso 100
50% der Hauptforderung
nach Deckung der Barauslagen bei titulierten Forderungen nach gerichtlichem Inkasso 50
50% der Hauptforderung
nach Deckung der Barauslagen bei titulierten Forderungen, die nicht durch die National Inkasso GmbH erwirkt wurden.