Das Inkassorecht ist im ständigen Wandel – und das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Februar 2025 (Az.: noch nicht veröffentlicht) bringt neue Rechtssicherheit für Gläubiger:
Der BGH hat entschieden, dass Inkassokosten grundsätzlich erstattungsfähig sind, sofern die Beauftragung eines Inkassodienstleisters aus Sicht des Gläubigers erforderlich und angemessen war.
Diese Entscheidung stärkt die Position von Gläubigern und professionellen Inkassodienstleistern gleichermaßen. Sie schafft klare Leitplanken dafür, wann Schuldner die entstandenen Kosten für Inkassodienstleistungen übernehmen müssen.
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Was genau hat der BGH entschieden?
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob ein Schuldner die Kosten eines Inkassounternehmens zusätzlich zur ursprünglichen Forderung zu tragen hat.
Der BGH stellte klar:
Wenn der Gläubiger einen Inkassodienstleister einschaltet, bevor ein Rechtsanwalt tätig wird, und die Forderung tatsächlich offen und fällig ist, sind die entstandenen Inkassokosten grundsätzlich vom Schuldner zu ersetzen.
Die Richter begründeten dies mit dem Grundsatz der zweckentsprechenden Rechtsverfolgungskosten (§ 280 Abs. 1, 2 BGB i.V.m. § 286 BGB).
Das bedeutet: Der Gläubiger darf den Aufwand ersetzt verlangen, der zur Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche notwendig war – einschließlich der Kosten eines Inkassodienstleisters.
Relevanz für Gläubiger und Inkassodienstleister
Dieses Urteil schafft Klarheit in einem bislang häufig umstrittenen Bereich:
Gerichte in Deutschland bewerteten die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bislang unterschiedlich.
Mit der BGH-Entscheidung vom Februar 2025 liegt nun eine bundesweit einheitliche Rechtsprechung vor.
Das stärkt vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die regelmäßig mit Zahlungsverzügen zu kämpfen haben. Denn sie können nun mit größerer Sicherheit auf die Kostenerstattung im Inkassofall bauen.
Aktuelle Zahlen zum Forderungsmanagement (Stand 2025)
- Laut einer Auswertung des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) entstehen in Deutschland jährlich rund 80 Milliarden Euro Zahlungsausfälle durch unbezahlte Rechnungen.
- Etwa 35 % der kleinen Unternehmen geben an, dass verspätete Zahlungen ihre Liquidität gefährden.
- In über 70 % der Fälle, in denen ein professioneller Inkassodienst eingeschaltet wird, erfolgt eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen.
Diese Zahlen zeigen, wie wichtig ein effizientes, rechtssicheres Inkassomanagement ist – und wie stark das aktuelle Urteil zur Stabilisierung der Gläubigerrechte beiträgt.
Empfehlungen für Gläubiger
1. Regelmäßige Schulungen:
Bleiben Sie und Ihr Team stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung. Änderungen im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), der Inkassokostenverordnung (IKostV) oder neue Urteile wie dieses sollten regelmäßig in die Praxis einfließen.
2. Zusammenarbeit mit Fachleuten:
Nutzen Sie die Expertise erfahrener Inkassodienstleister, die rechtlich geschult sind und Ihre Forderungen sicher durchsetzen – national wie international.
3. Sorgfältige Dokumentation:
Protokollieren Sie jede Mahnung, jeden Zahlungseingang und jede Kommunikation mit dem Schuldner. Eine lückenlose Dokumentation ist im Streitfall Gold wert.
Fazit: Mehr Rechtssicherheit für Gläubiger
Das neue BGH-Urteil vom Februar 2025 ist ein Meilenstein für die Inkassobranche.
Es stärkt die Durchsetzungskraft von Gläubigern, sichert die wirtschaftliche Grundlage vieler Unternehmen und sorgt endlich für einheitliche Standards in der Bewertung von Inkassokosten.
Professionelles Forderungsmanagement zahlt sich aus – im wahrsten Sinne des Wortes.
Call-to-Action: Jetzt beraten lassen
Sie möchten wissen, wie sich das neue Urteil auf Ihre bestehenden Prozesse auswirkt oder wie Sie Ihr Inkassomanagement optimieren können?
Dann nehmen Sie direkt Kontakt auf:
E-Mail: marco@national-inkasso.de
Oder schreiben Sie mir einfach eine private Nachricht – ich beantworte Ihre Fragen persönlich und unkompliziert.
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