Gemäß § 13 Abs. 2 RVG wird die Geschäftsgebühr für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine unbestrittene Forderung betreffen, für Forderungen bis zu einem Wert von 50,00 € von bisher 30,00 € auf 31,50 € erhöht. Diese Anpassung stellt sicher, dass Inkassodienstleister eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten, insbesondere bei kleineren Forderungen.

Lineare Anhebung der Wertgebühren

Die Wertgebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten, wurden gemäß § 13 Abs. 1 RVG um durchschnittlich 6 % erhöht. Beispielsweise beträgt die einfache Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 500 € nunmehr 51,50 €. Diese Anpassung berücksichtigt die gestiegenen Kosten im Rechtsanwaltswesen und soll eine faire Vergütung gewährleisten.

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Auswirkungen auf das Forderungsmanagement

Die Anpassungen im RVG haben direkte Auswirkungen auf die Kostenstruktur im Forderungsmanagement:

  • Erhöhte Inkassokosten: Die Anpassung der Geschäftsgebühr führt zu höheren Kosten für Inkassodienstleistungen, insbesondere bei kleineren Forderungen.
  • Anpassung der Kalkulation: Gläubiger sollten ihre Kalkulationen an die neuen Gebührensätze anpassen, um eine transparente und faire Preisgestaltung zu gewährleisten.
  • Rechtssicherheit: Die Anpassungen tragen zur Rechtssicherheit bei, da sie eine angemessene Vergütung für Inkassodienstleistungen sicherstellen.

Kontaktieren Sie uns

Bei Fragen oder Unsicherheiten im Umgang mit den neuen Regelungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns direkt per E-Mail an marco@national-inkasso.de. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Forderungsmanagement rechtssicher und effizient zu gestalten.

Die Änderungen im RVG ab dem 1. Juni 2025 bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Gläubiger. Mit dem richtigen Wissen und der passenden Unterstützung können Sie Ihr Forderungsmanagement optimal an die neuen Gegebenheiten anpassen.

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