Inkasso
ohne Kostenrisiko
Für das außergerichtliche Inkassoverfahren müssen Sie keine Kosten übernehmen. Da wir weder Gebühren noch Provisionen verlangen,
ist unser Service für Sie risikofrei, erfolgsversprechend
und 100% gewinnbringend.
Ihre Schuldner übernehmen
die anfallenden Kosten
Da Ihr Kunde rechtlich dazu verpflichtet ist, die Kosten für die Inanspruchnahme eines Inkassobüros zu übernehmen, erhalten Sie 100% Ihrer Haupt- und Nebenforderung (zB. Mahngebühren). Wir erhalten vom Schuldner die sogenannte Inkassogebühr.
Für Sie keine Kosten, auch wenn der Schuldner nicht bezahlt
Sollten wir bei der Eintreibung Ihrer Forderungen nicht erfolgreich sein, werden wir Ihnen die Inkassogebühren NICHT in Rechnung stellen. Sollte Ihr Kunde also nicht zahlen, entstehen Ihnen trotzdem KEINE Kosten.
Wir bereiten auf Ihren Wunsch hin das
gerichtliche Verfahren vor.
Überleitung ins
gerichtliche Verfahren
Nur, wenn ein gerichtliches Inkassoverfahren Aussicht auf Erfolg hat, leiten wir auf Ihren Wunsch hin ein gerichtliches Verfahren ein.
Für das gesamte Verfahren berechnen wir, unabhängig von der Höhe der Forderung, lediglich eine Pauschale in Höhe von 25 Euro. Diese Pauschale sowie weitere anfallende Kosten (z. B. für die Beantragung des Mahnbescheids, Kosten durch den Gerichtsvollzieher) verrechnen wir dann mit den Zahlungen des Schuldners an uns.