Inkasso für alle Phasen Ihres Mahnwesens
Wir unterstützen Sie von der ersten Mahnung bis hin zur jahrelangen Überwachung.
1. Mahnung - keine Reaktion
Automatische Überleitung ins Inkasso-Verfahren
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Ihr erster Schritt vor dem Inkassoverfahren
Das Mahnverfahren ist Ihr erste Schritt, um Ihren Kunde an seine Zahlung zu erinnern. Hier befinden Sie sich noch nicht im Inkasso-Verfahren. Sie sollten lediglich Ihre Kunden an die Zahlung erinnern. Auf Wunsch übernehmen wir bereits ab der ersten Mahnung.
Unsere Leistungen ohne Kostenrisiko
Außergerichtlicher Erfolg mit der perfekten Ansprache Ihrer Schuldner
Über ⅔ aller Inkassofälle unserer Mandanten klären die Experten unseres Prozessing-Teams im außergerichtlichen Mahnverfahren. Für den schnellsten Erfolg ermittelt unsere Technologie anhand mehrere Faktoren die wirkungsvollste Ansprache Ihrer Schuldner. Unser Ziel ist es hier, den Inkasso-Prozess so schnell wie möglich wieder zu beenden, um ein gerichtliches Verfahren zu ersparen.
Unsere kostenlosen Leistungen für Sie
Wir garantieren einen reibungsloser Ablauf im gerichtlichen Mahnverfahren
Sollten Ihre Forderung einmal nicht außergerichtlich beitgetrieben werden können, leiten unsere Spezialisten der gerichtlichen Mahnabteilung den Vorgang auf Ihren Wunsch ins gerichtliche Mahnverfahren über, wo wir einen Mahn- und daraufhin folgend einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Unsere Leistungen für Sie
Unser Überwachungsservice. Auch Jahre nach Fälligkeit, bleiben Sie im Fokus!
Nicht immer wird eine Forderung umgehend beglichen, nur weil sie im gerichtlichen Verfahren gelandet ist. Wir bleiben für Sie dran. Ihre Forderung gerät bei uns nicht in Vergessenheit, sondern die National Inkasso wirft regelmäßig ein Auge auf Ihre Fälle.
Unsere kostenlose Leistung für Sie
Wir kaufen Ihnen Ihre offenen Rechnungen ab –
für Ihre sofortige Liquidität
Ihre Liquidität ist durch nicht zahlende Kunden gefährdet? Wir finden gemeinsam mit Ihnen heraus, ob sich ein Forderungsankauf in Ihrem Fall anbietet, oder sich eher der Inkassoprozess für Sie lohnt.
FAQs
Welche Kosten kommen in einem Inkasso-Prozess auf mich zu?
Der Inkasso-Prozess ist bis zum gerichtlichen Mahnverfahren für Sie kostenlos. Ihre Schuldner übernehmen die Mahngebühr. Erst im gerichtlichen Mahnverfahren können Kosten für Sie anfallen, sollten Sie den Prozess nicht gewinnen. Die Überwachung Ihrer laufenden Gerichtsverfahren kostet Sie lediglich 10€ im Jahr.
Wie wahrscheinlich verliere ich einen Kunden bei einem Inkasso-Prozess?
Sollte der Erhalt der Kundenbeziehung für Sie höchste Priorität haben, so ist es auch unsere! Durch jahrelange Erfahrung und das richtige Fingerspitzengefühl kennen unsere Experten immer genau die richtige Mischung aus Druck und Diplomatie. Gepaart mit unserer KI-basierten Technologie, die immer die richtige Ansprache identifiziert bringen wir Ihre Schuldner zum Zahlen, ohne die Beziehung zu Ihrem Unternehmen zu gefährden.
Wie kann ich meine Fälle an National Inkasso übergeben?
Ganz einfach! Nach unserem Erstgespräch bekommen Sie Zugang zu unserem Mandanten-Portal. Dort können Sie Ihre Akten über eine API-Schnittstelle oder einen csv-Upload ganz unkompliziert übergeben. Bei Fragen unterstützen wir Sie selbstverständlich jederzeit.
Welchen Vorteil bietet mir Inkasso?
Dadurch, dass das außergerichtliche Inkassoverfahren für Sie kostenlos ist, können Sie nur gewinnen. Wir arbeiten für Sie daran, dass Ihre offenen Rechnungen bezahlt werden. Bei unseren hohen Erfolgsquoten haben Sie am Ende des Tages ohne jegliches finanzielles Risiko mehr Geld auf dem Konto.
Ab wann ist eine Beauftragung möglich?
Wir übernehmen für Sie schon aber der ersten Mahnung, können aber auch Ihre bereits begonnen Prozesse für Sie abschließen. Selbst Fälle, die bei anderen Inkasso-Unternehmen für Sie erfolglos ausgegangen sind, schicken wir in eine zweite Runde. Von der ersten Mahnung bis zur Übergabe ins gerichtliche Verfahren ist unser Service für Sie risikofrei, erfolgsversprechend und komplett kostenlos.
Wann sollte ich eine Forderung ans Inkasso übergeben?
Übergeben Sie uns die Forderungen sobald die Rechnung überfällig ist.
Wenn Sie ein Fälligkeitsdatum auf Ihrer Rechnung stehen haben, oder die Zahlung im Wege des Lastschriftverfahrens erfolgen sollte, können Sie ohne eine Mahnung den Fall an uns abgeben. Haben Sie diesen Vermerk nicht auf Ihrer Rechnung, empfehlen wir maximal 2 Mahnschreiben zu versenden. Weisen Sie in der Mahnung konkret darauf hin, dass bei weiterem Zahlungsverzug die Abgabe der Angelegenheit an uns erfolgen wird und hierdurch eventuell weitere Kosten entstehen können. Geben sie dann die Forderung zum Einzug an uns ab.
- Oder überlassen Sie das Schreiben der Mahnung uns. Wir erledigen auch diesen Service kostenlos für Sie –
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Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch
In einem unverbindlichen Beratungsgespräch besprechen wir gemeinsam die Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit und welche Zahlquoten Sie erwarten können.